Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG -

vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608)

 

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser im Bereich des Ortsteils Kleinlesau durch die Stadt Pottenstein

 

Die Stadt Pottenstein beabsichtigt, das Niederschlagswasser in den Untergrund zu leiten.

Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Stadt Pottenstein hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pottenstein, Zimmer Nr. 15 zur Einsichtnahme aus.  Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 09.09.2024 und endet am 11.10.2024.

Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Pottenstein oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen,

- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;

- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann,

- dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Pottenstein unter „Bekanntmachungen“ eingestellt.  

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, 20.08.2024

gez.

Weber

Erster Bürgermeister